Mittwoch, Juni 18, 2025
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Ist ein „Like“ kein Verbrechen mehr? Gesetzesänderung in Tadschikistan nach Kritik von Präsident Rahmon

Das tadschikische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die strafrechtliche Verfolgung von „Likes“ oder anderen positiven Reaktionen auf verbotene Inhalte im Internet abschafft.

Diese bedeutende Gesetzesänderung wurde am 10. April auf der ersten Sitzung des Parlaments einstimmig beschlossen. Dabei wurden zwei Artikel des Strafgesetzbuches – Artikel 179(3) und 307(1) – geändert. Künftig gilt das einfache „Liken“ oder anderweitige Kennzeichnen von veröffentlichten Inhalten nicht mehr als Straftatbestand.


Entscheidung nach öffentlicher Kritik von Präsident Rahmon

Die Reform folgt einer öffentlichen Äußerung von Präsident Emomali Rahmon vom 29. Oktober letzten Jahres, in der er die Einleitung von Strafverfahren wegen „Likes“ in sozialen Netzwerken als rechtswidrig und unbegründet bezeichnete und die Behörden aufforderte, solche Praktiken zu beenden.


Über 1.500 Personen wegen „Likes“ inhaftiert

Laut Umed Karimzoda, dem ersten stellvertretenden Generalstaatsanwalt Tadschikistans, befinden sich derzeit 1.507 Personen in Haft, die ausschließlich wegen eines „Likes“ oder eines Kommentars unter Inhalten mit angeblich „extremistischem oder terroristischem Charakter“ verurteilt wurden. Diese Zahl wurde zum ersten Mal offiziell bestätigt.

Bislang wurden weder solche Statistiken noch die Existenz entsprechender Gesetze öffentlich bekannt gegeben. Der Oberste Gerichtshof und andere Institutionen verweigerten Antworten auf entsprechende Anfragen.


Ist das Kommentieren weiterhin strafbar?

Trotz der Gesetzesänderung in Bezug auf „Likes“ ist weiterhin unklar, ob das Schreiben von Kommentaren unter solche Inhalte noch immer strafrechtlich verfolgt werden kann. Auf den offiziellen Seiten des Parlaments oder der Zeitung „Stimme des Volkes“ wurden dazu keine weiteren Informationen veröffentlicht.


Ein Schritt in Richtung Meinungsfreiheit – oder nur politische Kosmetik?

Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Langem, dass Gesetze, die Likes oder Shares kriminalisieren, ein deutliches Zeichen für die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Tadschikistan seien. Die aktuelle Gesetzesänderung hebt zwar einen Teil dieser Einschränkungen auf, dennoch sitzen weiterhin Hunderte Menschen in Haft.

Beobachter fordern, dass die neuen Regelungen nicht nur für zukünftige Fälle gelten, sondern auch auf bereits verhängte Urteile rückwirkend angewendet werden.


Nächster Schritt – Genehmigung durch das Oberhaus und Präsidentenunterschrift

Damit die Änderung offiziell in Kraft tritt, muss sie noch vom Oberhaus (Majlisi Milli) bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Es ist einer der seltenen Fälle, in denen das Parlament auf direkte Kritik des Präsidenten reagiert und ein Gesetz entsprechend anpasst.

TajNews bleibt an dem Thema dran.

- Duschanbe

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