Samstag, November 15, 2025
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EU wirft Tadschikistan vor, den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin nicht umgesetzt zu haben

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Die Europäische Union hat Tadschikistan beschuldigt, seine internationalen Verpflichtungen verletzt zu haben, nachdem der russische Präsident Wladimir Putin zu einem Besuch in Duschanbe eingetroffen war.
In einer am 10. Oktober veröffentlichten Erklärung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS) heißt es, dass Tadschikistan als Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verpflichtet gewesen wäre, den Haftbefehl gegen Putin zu vollstrecken, der im März 2023 ausgestellt wurde.

EU erinnert Tadschikistan an seine rechtlichen Verpflichtungen

Der EEAS betonte, dass der Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten wegen Kriegsverbrechen, darunter die mutmaßliche rechtswidrige Deportation und Verschleppung ukrainischer Kinder aus den von Russland besetzten Gebieten, ausgestellt worden sei.

„Die Europäische Union unterstützt weiterhin die Ermittlungen des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs in der Ukraine und ruft alle Staaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht auf“, heißt es in der Erklärung.

Brüssel warnte, dass die Nichteinhaltung des Römischen Statuts das Vertrauen in die internationale Rechtsordnung und in das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit untergräbt – insbesondere durch Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben.

Kritik vor Putins Besuch in Tadschikistan

Vor Putins Besuch in Duschanbe, wo er am Gipfeltreffen „Zentralasien – Russland“ sowie an der Sitzung des Rates der Staatsoberhäupter der GUS teilnahm, hatte die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die Regierung Tadschikistans aufgefordert, Putin entweder die Einreise zu verweigern oder ihn bei seiner Ankunft festzunehmen.

Doch der Besuch fand planmäßig statt – ohne jegliche Maßnahmen seitens der tadschikischen Behörden im Zusammenhang mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs.

Präzedenzfälle und internationale Reaktionen

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte im März 2023 Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa ausgestellt. Beide werden verdächtigt, Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Zwangsdeportation ukrainischer Kinder begangen zu haben.

Obwohl Tadschikistan – wie auch die Mongolei – Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, haben beide Länder bisher die Haftbefehle des Gerichts nicht umgesetzt.
Bereits im September 2024 war Putin zu einem Staatsbesuch in die Mongolei gereist, ebenfalls ohne dass die Behörden in Ulaanbaatar den Haftbefehl vollstreckten.

Internationale Bedeutung

Die Europäische Union betonte, dass die Missachtung der Entscheidungen des IStGH die Grundlagen der internationalen Strafjustiz schwächt und die Glaubwürdigkeit der Staaten infrage stellt, die sich offiziell zur Einhaltung internationalen Rechts verpflichtet haben.

„Die Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist keine Frage der Politik, sondern eine Frage des internationalen Rechts“, heißt es abschließend in der Erklärung des EEAS.

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