Samstag, November 15, 2025
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EU fordert Tadschikistan auf, Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Journalisten unverzüglich freizulassen




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Die Europäische Union hat die Regierung Tadschikistans aufgefordert, alle inhaftierten Menschenrechtsverteidiger, Anwälte und Journalisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit festgenommen oder verurteilt wurden.

Der Appell wurde während der 15. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Tadschikistan, die am 17. Oktober 2025 in Brüssel stattfand, ausgesprochen.

Laut der EU lag der Schwerpunkt der Gespräche auf den Themen Menschenrechte, Meinungsfreiheit, politische Teilhabe und der Situation in der Autonomen Provinz Berg-Badachschan (GBAO).

In der offiziellen Erklärung der EU heißt es:

„Die Europäische Union äußerte große Besorgnis über den mangelnden Fortschritt im Bereich der Menschenrechte in der autonomen Region Gorno-Badachschan und forderte die tadschikischen Behörden zu einem offenen und konstruktiven Dialog mit der Pamiri-Minderheit auf. Die EU rief Tadschikistan zudem dazu auf, internationale Standards für faire Gerichtsverfahren strikt einzuhalten.“

Darüber hinaus zeigte sich die EU zutiefst besorgt über die Arbeitsbedingungen von Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie forderte die tadschikische Regierung auf, den betroffenen NGOs eine erneute Registrierung und die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.

Während des Dialogs diskutierten beide Seiten auch Themen wie Frauenrechte, geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierungsfreiheit.
Vertreter der EU begrüßten die bisherigen Bemühungen Tadschikistans zur Stärkung der rechtlichen Grundlagen, betonten jedoch, dass nicht nur Gesetzesänderungen, sondern deren wirksame Umsetzung entscheidend sind.

Zu den zentralen Empfehlungen der EU gehören:

  • die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungssystems für Justiz- und Strafvollzugsinstitutionen;
  • die Verhinderung von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung;
  • die Gewährleistung von Transparenz und Fairness in Gerichtsverfahren.

In der Schlussfolgerung erklärte die EU:

„Der regelmäßige Dialog über Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bleibt die Grundlage der bilateralen Beziehungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern – insbesondere den politischen Pluralismus, die Meinungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Medien und die Beteiligung der Zivilgesellschaft.“

Die EU erinnerte daran, dass spürbare Fortschritte bei den bürgerlichen und politischen Freiheiten sowie beim Schutz ethnischer und religiöser Minderheiten eine Schlüsselrolle bei der Bewertung der Bewerbung Tadschikistans für das Handelspräferenzsystem GSP+ spielen werden.

Der Dialog über Menschenrechte war das erste hochrangige Treffen nach der Unterzeichnung des Abkommens über eine erweiterte Partnerschaft und Zusammenarbeit (EPCA) zwischen der Europäischen Union und Tadschikistan im Juli 2025 und bestätigte erneut das gemeinsame Engagement beider Seiten für eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte und der Achtung der Menschenrechte.

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