Dienstag, Februar 10, 2026
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Das Verhalten des Rektors ist nicht nur Respektlosigkeit, sondern ein offener Angriff auf die Meinungsfreiheit




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In einer Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit ohnehin ständig unter Druck steht, hat sich ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignet. Der neu ernannte Rektor der Russisch-Tadschikischen (Slawischen) Universität wies eine Journalistin des unabhängigen Mediums Asia-Plus aus seinem Büro – mit der Begründung, ihre „Kleidung sei unpassend“.

Dieser Vorfall ist nicht nur ein Ausdruck persönlicher Respektlosigkeit, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass einige Funktionäre immer noch ihre subjektiven Ansichten über Gesetz und gesellschaftliche Moral stellen.

Meinungsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein gesetzlich geschütztes Recht

Artikel 30 der Verfassung der Republik Tadschikistan garantiert die Meinungsfreiheit und die Tätigkeit der Medien. Kein Rektor, kein Minister und kein Beamter hat das Recht, diese Freiheiten einzuschränken – insbesondere dann nicht, wenn ein Journalist lediglich seiner beruflichen Pflicht nachgeht, Informationen einzuholen und einen Bericht zu erstellen.

Die Aussage des Rektors über den „unangemessenen Kleidungsstil“ der Journalistin hat keinerlei rechtliche Grundlage. Interne Universitätsregeln können nur für Studierende und Lehrkräfte gelten, nicht jedoch für Journalistinnen und Journalisten oder externe Besucher.

Berufliche Solidarität und journalistische Ethik

Nach dem Vorfall veröffentlichte die Agentur Hamsado einen Bericht, der – anstatt Solidarität mit der Kollegin zu zeigen – den Bericht von Asia-Plus in Zweifel zog. Darüber hinaus zeigte Hamsado unbearbeitete Aufnahmen, die von der Universität zur Verfügung gestellt wurden und auf denen die Journalistin klar zu erkennen war.

Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Grundprinzipien der journalistischen Ethik. Kein Medium darf die Identität einer Kollegin preisgeben, wenn dies deren Sicherheit oder Reputation gefährden könnte. Asia-Plus hatte bewusst auf die Nennung des Namens verzichtet – ein Zeichen von Professionalität und Verantwortung.

Verantwortung und Respekt gegenüber der Presse

Dieser Fall zeigt erneut, dass Journalistinnen und Journalisten in Tadschikistan weiterhin auf künstliche Hindernisse stoßen, wenn sie ihre Arbeit ausüben. Anstatt den Dialog mit der Presse zu suchen, betrachten manche Verantwortliche Journalisten immer noch als Bedrohung – nicht als Partner bei der Information der Öffentlichkeit.

Meinungsfreiheit beginnt mit Respekt gegenüber jenen, die sie verteidigen. Heute wird eine Journalistin wegen „unangemessener Kleidung“ hinausgeworfen – morgen vielleicht wegen einer „unangenehmen Frage“.

Das Verhalten des Rektors der Russisch-Tadschikischen (Slawischen) Universität ist nicht einfach ein Missverständnis oder ein Fehler. Es ist ein offener Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Rechte der Journalistinnen und Journalisten – ein Verstoß gegen die Verfassung, die Gesetze und die grundlegenden Normen der beruflichen Ethik.

Journalismus ist kein Untertan der Macht. Er ist das Spiegelbild der Gesellschaft, ihres Gewissens und ihrer Wahrheit. Und jede Respektlosigkeit gegenüber einer Journalistin ist in Wirklichkeit Respektlosigkeit gegenüber dem Volk, in dessen Namen sie spricht.

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