Mittwoch, Februar 11, 2026
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Journalistin Ruchshona Hakimova zu 8 Jahren Haft verurteilt – Festnahme direkt nach dem Urteil

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Am 5. Februar wurde die tadschikische Journalistin Ruchshona Hakimova vom Obersten Gericht Tadschikistans zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde sie im Gerichtssaal verhaftet und ins Gefängnis gebracht.


Von 17 Jahren auf 8 reduziert – aber Haft bleibt

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Forderung von 17 Jahren Haft erhoben. Das Gericht setzte jedoch ein milderes Strafmaß fest. Während der Ermittlungen durfte Hakimova aufgrund ihrer kleinen Kinder zunächst in Freiheit bleiben, war jedoch verpflichtet, ihre Stadt nicht zu verlassen.


Anklage: Hochverrat – Hakimova weist Vorwürfe zurück

Die Journalistin wurde gemäß Artikel 305 des Strafgesetzbuches Tadschikistans („Hochverrat“) angeklagt. Das Verfahren gegen sie begann im Juni 2024. Eine Quelle aus dem Umfeld der Ermittlungen brachte die Vorwürfe mit ihren journalistischen Nachfragen zum wachsenden Einfluss Chinas in Tadschikistan in Verbindung.

Ruchshona Hakimova bestritt vor Gericht die Anschuldigungen entschieden. Ihre Anwältin kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.


Mutter zweier Kleinkinder – wer sorgt für sie?

Hakimova ist Mutter zweier Kinder – eines im Alter von 2,5 Jahren, das andere 10 Monate alt. Die Betreuung wurde nun nahen Familienangehörigen übertragen.


Internationale Kritik – Journalismus kein Verbrechen

Internationale Menschenrechtsorganisationen, darunter Human Rights Watch, hatten zuvor die sofortige Einstellung des Verfahrens gefordert. In einer Stellungnahme vom 29. Januar hieß es:

„Journalist*innen dürfen nicht für ihre berufliche Tätigkeit strafrechtlich verfolgt werden.“


Fortgesetzte Repression gegen kritische Medien

Der Fall Hakimova steht in einer Reihe zunehmender Repressionen gegen unabhängige Medien in Tadschikistan. In den letzten zwei Jahren wurden zahlreiche Journalist*innen und Blogger zu Haftstrafen zwischen 7 und 20 Jahren verurteilt – darunter:

  • Abdullo Ghurbati
  • Zavkibek Saidamini
  • Daler Imomali
  • Abdussattor Pirmuhammadzoda
  • Khurshed Fozilov
  • Muhammadi Sulton
  • Khushom Ghulom
  • Ahmad Ibrahim

Die Anklagen lauteten oft auf Extremismus, Betrug oder Beleidigung von Amtspersonen.

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- Duschanbe
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