In einem der aufsehenerregendsten Prozesse der letzten Jahre in Deutschland – gegen mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) – hat das Landgericht Düsseldorf sein Urteil gefällt.
Die Urteile im Überblick
Von den sieben Angeklagten, die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Unterstützung des IS und Terrorfinanzierung angeklagt waren, wurden nur zwei zu Haftstrafen verurteilt:
- Said S. – 4 Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
- Ata A. – 2 Jahre und 9 Monate Haft wegen aktiver Unterstützung des IS.
- Raboni Z. und Shamshud N. – erhielten jeweils 1 Jahr Haft, wurden jedoch aufgrund der bereits verbüßten Untersuchungshaft freigelassen.
- Muhammadshujo A. und Nuriddin Q. – wurden vollständig freigesprochen und aus der Haft entlassen.
Die Anklage und der Verlauf des Prozesses
Laut der Bundesanwaltschaft habe sich die Gruppe in Deutschland als mögliche Terrorzelle organisiert, sich in Mietwohnungen und sogar in einem Kebab-Restaurant in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs getroffen. Der Verdacht: Geldüberweisungen an IS-Kämpfer in Syrien.
Das Gericht konnte jedoch keine ausreichenden Beweise für die Bildung einer organisierten terroristischen Zelle finden. In der Urteilsbegründung hieß es:
„Sympathie mit dem IS allein ist noch kein Beweis für eine terroristische Handlung.“
Geschichten hinter den Angeklagten
Einer der Angeklagten, Raboni Z., ursprünglich aus Tadschikistan, kam nach Angaben der Ermittler über mehrere Länder, darunter Türkei und Ukraine, mit Hilfe einer Scheinehe nach Deutschland. Wie viele andere junge Männer, die in instabilen Lebensumständen anfällig für radikale Ideologien werden, geriet auch er unter Verdacht.
Wie geht es weiter?
Nach Verkündung des Urteils wurden einige freigesprochene Angeklagte ins Visier der Ausländerbehörden genommen. Einer von ihnen soll bereits nach Kirgisistan abgeschoben worden sein. Der Status der übrigen ist noch unklar – die Behörden prüfen derzeit, ob sie als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ gelten könnten.
Obwohl nicht alle Angeklagten verurteilt wurden, betonte das Gericht:
„Ideologische Nähe zum Extremismus kann eines Tages zur Tat werden – eine Gefahr, die die Gesellschaft nicht ignorieren darf.“